Anwendung als Vorsatzgerät
Das Gerät kann an Ferngläsern,Spektiven oder auch Zieloptiken montiert werden. In Verbindung mit einem Zielfernrohr erhält der Nutzer eine effiziente Nachtziellösung. Die Verwendung in Kombination mit einer Zieloptik ist in Deutschland teilweise (nach Bundesland) und auch in anderen Ländern erlaubnispflichtig. Bitte prüfen Sie vor dem Einsatz die jeweiligen Landesbestimmungen, bevor Sie dieses Gerät als Nachtziellösung einsetzten.
robuste Verarbeitung für höchste Ansprüche
Die Nightpredator V38 Nachtsichtgeräte wurden aus glasfaserverstärktem Kunststoff und einer Aluminium Legierung gefertigt und sind damit für höchste thermische und technische Beanspruchungen geeignet. Das kompakte Gerät mit etwas über 18cm Baulänge wiegt gerade einmal 590 Gramm. Das Gehäuse ist ist nicht nur staubdicht, sondern ist auch wasserdicht.
Garantiebedingungen
Sie erwerben mit dem Kauf eines DDoptics Nachtsichtgerätes eine Herstellergarantie im Rahmen der DDoptics Garantierichtlinien:
Exportbedingungen
DDoptics Nachtsichtgeräte unterliegen strengen Exportbedingungen. Bitte Informieren Sie sich ausführlich, bevor Sie ein DDoptics Nachtsichtgerät aus der EU ausführen.
Die Verwendung als Zielhilfe in Deutschland ist je nach Bundesland erlaubnispflichtig. Eine entsprechende Genehmigung können Sie gegebenenfalls bei Ihrer zuständigen Waffenbehörde beantragen.
Informationen zu Elektro- und Elektronikgeräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG: Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.Text Copyright © 2015, IT-Recht-Kanzlei ·Alter Messeplatz 2 80339 München
Unsere WEEE-Registrierungsnummer lautet: WEEE-Reg.-Nr. DE 34435003
Diesen Artikel haben wir am 04.12.2020 in unseren Katalog aufgenommen.